CO2-DEKLARATION UND KONFORMITÄTSNACHWEIS

Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs eines schweren Fahrzeugs

Ab dem 1. Januar 2019 (gemäß 2007/46/EG als Folge von EU-Richtlinie 2017/2400) ist die Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der Kohlendioxidemissionen für Fahrzeuge mit den folgenden Radkonfigurationen gesetzlich verpflichtend: 4x2, 6x2, 6x2/2, 6x2/4 und 6x2*2.

Nach dem 1. Juli 2019 wird es nicht mehr möglich sein, ein vor 2019 hergestelltes Fahrzeug anzumelden, wenn die Mitgliedsstaaten die Anmeldung der letzten Serie nicht bewilligt haben.

Die Berechnung von Kraftstoffverbrauch und CO2 erfolgt in VECTO, einem Simulationstool der Europäischen Kommission für alle Fahrzeuge, die von der Gesetzgebung betroffen sind. Die CO2-Werte werden für das Basisfahrzeug sowie den Standard-Aufbau oder den Anhänger berechnet, wenn das Fahrzeug hergestellt wird. Die Werte müssen in einer Kundeninformationsdatei enthalten sein, die mit dem Fahrzeug mitgeliefert wird.

 Es wurde ein „kryptografischer Hash für die Masterdatei des Herstellers“ zum Konformitätszertifikat hinzugefügt, nämlich zur Reihe 49 Schritt für Schritt vollständige Fahrzeuge. 

Common Reporting Portal

Scania wird im Januar 2019 ein neues Programm namens Common Reporting Portal (CRP) starten, bei dem die Aufbauhersteller, die mit Scania eine mehrstufige Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet haben, Zugang zum kryptografischen Hash der Masterdatei des Herstellers sowie Kopien des Konformitätszertifikats und CO2 im PDF- und XML-Format erhalten. CRP ist auf folgender Seite verfügbar:

Einarbeitungsplan

Dezember 2018:

Auf Englisch verfügbares Schulungsmaterial.

Januar 2019:

„Kryptografischer Hash für die Masterdatei des Herstellers“ verfügbar, ebenso wie Informationen zum CO2

April 2019:

Kopien des Konformitätszertifikats verfügbar